Arbeiten mit Hebezeugen
Beim Arbeiten mit Hebezeugen ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Die Ursachen liegen oft in der mangelhaften Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter.
Nur für diesen Zweck ausgebildete Mitarbeiter dürfen Laufkatzen, Brückenkrane, Schwenkkrane und sonstige Hebezeuge bedienen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur Beschäftigte mit diesen Tätigkeiten zu beauftragen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Eignung für die ihnen übertragenden Aufgaben befähigt sind. Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung entsprechend DGUV 52 ( bisher BGV D 6 ). Der Kranführer hat nach der Ausbildung seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten durch eine Prüfung nachzuweisen.
Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgestellt.
Folgende Wissensinhalte werden vermittelt:
• Rechtliche Grundlagen • Vorschriften zum Betrieb von Kranen nach DGUV 52 /54 • Aufgaben und Pflichten des Kranführers • Kräfte im Kranbetrieb • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeug Betrieb ( DGUV Regel 100-500 ) • Praktische Fahrübungen • Anschlagen von Lasten / Anschlagmittel
Zielgruppe: Unternehmen die Mitarbeiter beschäftigen, welche Hebezeuge bedienen müssen.
Dauer: Entsprechend Kranbauart und Vorkenntnissen 1-3 Tage
Termine: nach Vereinbarung
Kosten : Tageskurs 275,00 Euro pro Teilnehmer für 1- Tageskurs
Ort: Marikom gGmbH, An der Weinkaje 1 , 26931 Elsfleth
Kontakt: Verwaltung Marikom gGmbH (04404) 98954-0 info@marikom-elsfleth.de
Termine und Anmeldung für Arbeiten mit Hebezeugen
Kurs | Nummer | Beginn | Ende | Kosten | Anmeldung |
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