Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen
nach § 58 i.V.m. Anlage 23 Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt. Dieser Lehrgang wird insbesondere für das Sicherheitspersonal in der Binnenschifffahrt benötigt und muss jährlich aufgefrischt werden.
Teilnahmevoraussetzung:
An dem Seminar kann nur teilnehmen, wer eine Vorsorgebescheinigung gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für das Tragen von Atemschutzgeräten Gruppe 3 vorlegt. Die Bescheinigung ist zu Beginn des Seminars vorzulegen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Für eine vollständige Anmeldung benötigen wir folgendes in Kopie:
- – Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen
- – Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass aktuell gültig
- – Bescheinigung G26/3 (wie oben beschrieben)
- – Teilnahmebescheinigung des Grundlehrgangs
Lehrgangsinhalte:
Der Wiederholungslehrgang besteht aus den praktischen Übungen des Grundlehrgangs, während derer die theoretischen Inhalte parallel vermittelt werden.
Dieser muss jährlich durchgeführt werden.
Die Teilnehmenden sollen nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes Personen auf einem Kabinenschiff im Brandfalle unter Verwendung von Atemschutzgeräten zu retten.
- – Lehr- und Übungsmaterial werden zur Verfügung gestellt.
- – Wenn vorhanden sollten Brillenträgerinnen und Brillenträger eine geeignete Maskenbrille mitbringen.
- – Nach bestandener Prüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die ein Jahr gültig ist.
Dauer: 1/2 Tag
Kosten: 110,- Euro p.P.
Ort: Maritimes Kompetenzzentrum Elsfleth gGmbH
An der Weinkaje 1
26931 Elsfleth
Kontakt:
Tel.: (04404) 98954-0
E-Mail: binnenschifffahrt@marikom-elsfleth.de
Anmeldung: Bitte schriftlich, gerne auch per E-Mail